Digital DJ Lizenz
All over Britain: Digital DJing-Lizenz für £200
Eventuell haben es die meisten international tätigen Digital-DJs nicht gewusst oder bewusst missachtet: Die öffentliche Präsentation von MP3-Files war in Großbritannien bislang illegal. Abhilfe schafft in Kürze eine von der "Phonographic Performance LTD. (PPL)" für £200 pro Jahr ausgegebene "Digital DJ Licence", die dem Laptopmusiker erlaubt, maximal 20.000 legal heruntergeladene Titel in den öffentlichen Raum zu tragen. Knackpunkt dabei: Die Files müssen tatsächlich auf einer Festplatte abgelegt sein, auch die Einrichtung eines Harddrive-Back-Ups ist genehmigt - wer seine Digitaldaten allerdings z.B. von einem Silberling über einen modernen CDJ-Player zum Besten geben möchte, befindet sich bereits wieder im Bereich der Illegalität. Ebenso lässt sich natürlich nicht nachprüfen, ob die Files tatsächlich einer legalen oder aber illegalen Download-Quelle entstammen. Pub- und Club-Besitzer dürften in Zukunft also durchaus peinlich genau darauf achten, ob ihr gebuchter Digital Jockey die erforderliche Lizenz bei sich trägt, denn Überprüfungen seitens der PPL sind angekündigt. Was dem blüht, der sich ohne erwischen lässt, konnten wir bislang nicht recherchieren. Aber warten wir's ab, denn es wird passieren... und wahrscheinlich einem Deutschen.
Nuhouse.de
SAVE THE VINYL dürfte jedem normalen DJ klar sein!
Eventuell haben es die meisten international tätigen Digital-DJs nicht gewusst oder bewusst missachtet: Die öffentliche Präsentation von MP3-Files war in Großbritannien bislang illegal. Abhilfe schafft in Kürze eine von der "Phonographic Performance LTD. (PPL)" für £200 pro Jahr ausgegebene "Digital DJ Licence", die dem Laptopmusiker erlaubt, maximal 20.000 legal heruntergeladene Titel in den öffentlichen Raum zu tragen. Knackpunkt dabei: Die Files müssen tatsächlich auf einer Festplatte abgelegt sein, auch die Einrichtung eines Harddrive-Back-Ups ist genehmigt - wer seine Digitaldaten allerdings z.B. von einem Silberling über einen modernen CDJ-Player zum Besten geben möchte, befindet sich bereits wieder im Bereich der Illegalität. Ebenso lässt sich natürlich nicht nachprüfen, ob die Files tatsächlich einer legalen oder aber illegalen Download-Quelle entstammen. Pub- und Club-Besitzer dürften in Zukunft also durchaus peinlich genau darauf achten, ob ihr gebuchter Digital Jockey die erforderliche Lizenz bei sich trägt, denn Überprüfungen seitens der PPL sind angekündigt. Was dem blüht, der sich ohne erwischen lässt, konnten wir bislang nicht recherchieren. Aber warten wir's ab, denn es wird passieren... und wahrscheinlich einem Deutschen.
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SAVE THE VINYL dürfte jedem normalen DJ klar sein!
Philippe La PlastiQue - 16. Sep, 11:53