Klagen gegen Ray-Charles-Compilation
Dass Musiker und Leute, die im Musicbiz arbeiten, eitle Typen sind, muss nicht extra erwähnt werden. Dass sie wegen allen möglichen Kleinigkeiten vor Gericht ziehen, ebenso wenig - erst recht, wenn es sich dabei um eine ganze Menge Geld dreht: Anwalt Don Mizell verklagt die Macher des achtfachen Grammy-Siegeralbum "Genius Loves Company", dem posthum veröffentlichten Werk von Ray Charles mit zahlreichen Duettpartnern, wegen Ideenklaus. Der Jurist will bereits im Jahr 2002 den Anstoß für ein Duettalbum gegeben haben, ein Vertrag sei allerdings geplatzt, und deshalb belangt er nun die Plattenfirma Concord und die Mutterholding Act III. Streitwert: eine Million Dollar. Noch penibler sieht's ein ehemaliger Toningenieur: Mark Fleming wurde in den Credits des Albums nicht erwähnt und fühlt sich übergangen - nun fordert er insgesamt 75.000 Dollar an Genugtuung.
carla blank - 14. Mär, 08:27