Montag, 8. November 2004

Künstlername

Künstlername, Ordensname, Pseudonym und sonstige Beinamen sind keine echten Namen im Rechtssinn.
Künstler - und Ordensnamen können Sie aber unter bestimmten Voraussetzungen im Reisepass und Personalausweis beim Einwohnermeldeamt eintragen lassen. versuche mehr raus zu bekommen.

Ein Künstlername kann auf Antrag in den Personalausweis/Pass eingetragen werden. Voraussetzung ist dafür, dass der Namensträger unter diesem Künstlernamen landesweit oder zumindest überregional bekannt ist und diesen Künstlernamen schon seit längerer Zeit führt. Der Antrag ist an das örtliche Ordnungsamt zu stellen.
Darüber hinaus kann der Künstlername auch als Marke beim Deutschen Patentamt geschützt werden. Dieses verhindert, dass andere Personen ebenfalls unter diesem Künstlernamen auftreten.

Eintragung des Künstlernamens in den Pass

Wenn man seinen Künstlernamen offiziell im Pass eintragen lassen will, muss man bei der jeweiligen behördlichen Stelle zunächst entsprechende Nachweise vorlegen, dass man unter diesem Namen a) national oder zumindest überregional und b) und schon länger bekannt ist. Oft ist es hilfreich, wenn man einen Nachweis einer Künstleragentur oder eines Verbandes vorlegen kann, dass man dort unter dem Künstlernamen geführt wird. Auch die Bestätigung, dass man den jeweiligen Namen als Domain im Internet führt, kann von Vorteil sein.

Welche Nachweise genau verlangt werden, ist von Behörde zu Behörde verschieden. Ich kenne Kolleginnen, die mit einem einzigen Nachweis sofort die Eintragung genehmigt bekommen haben und andere, die Unmengen von Material vorlegen mussten, um ihre Tätigkeit entsprechend zu beweisen. Es empfiehlt sich aber in jedem Fall, das gesammelte Material (Bescheinigungen, Zeitungsartikel, Werbeankündigungen, Programmhefte, Nachweis über Domaininhaber usw.) geordnet und entsprechend übersichtlich aufbereitet bei der Behörde vorzulegen. Meist prüft dann der zuständige Sachbearbeiter oder Abteilungsleiter das Material - und wenn alles in Ordnung ist, wird die Eintragung genehmigt und der Pass/Personalausweis geändert oder neu ausgestellt (für die anfallenden Gebühren muss man selbstverständlich selbst aufkommen).

Die rechtliche Seite

Wer sich nun auch ein Pseudonym zulegen möchte, sollte Folgendes be-
achten:
- Es ist wichtig, zu recherchieren, ob der gewünschte Name nicht schon
anderweitig besetzt ist. Am besten den Namen in eine Suchmaschine ein-
geben und sich die Links etwas näher anschauen. Namensvetter sollten
nichts mit Schriftstellerei zu tun haben, sonst könnte es Verwicklun-
gen und/oder Rechtsstreitigkeiten geben. Ruhig auch mal bei amazon.de
und amazon.com nach einem Autor gleichen Namens suchen. Erst wenn das
Internet nichts Auffälliges hergibt, dürfte man auf der sicheren Seite
sein. Aber hundertprozentige Garantie gibt es dafür nicht. - Ich teile
mein Krimipseudonym übrigens unter anderem mit zwei amerikanischen
Ärzten und einem Foxterrier.
- Es gibt die Möglichkeit, sich in die so genannte Musterrolle eintra-
gen zu lassen. Dort werden Markennamen registriert. Leider erwirbt man
damit nur das Recht, den Namen im jeweiligen Land zu benutzen. Wer an
eine Übersetzung seiner Bücher denkt, müsste sich also unter Umständen
weltweit registrieren lassen - nicht nur ein unmögliches Unterfangen,
sondern vor allem unbezahlbar. Auf alle Fälle sollte man hierzu VORHER
einen Anwalt konsultieren, der auf Markenrecht spezialisiert ist. Die
Gebühr lohnt allemal.
- Es kursieren Gerüchte, dass man sein Pseudonym in den Personalaus-
weis eintragen lassen kann und dann Verträge rechtskräftig damit un-
terschreiben darf. Ersteres ist richtig, Letzteres nicht. Gemäß Vor-
schriften muss man erst das Pseudonym, das deutlich vom richtigen Na-
men abweichen muss, ins Melderegister eintragen lassen, dann kann man
den Personalausweis (oder Pass) beantragen. Man muss jedoch nachwei-
sen, dass man "einem breiten Publikum" bekannt ist. Als Autor hat
man's da leicht: Man bringt ein paar seiner Bücher mit, und damit hat
sich die Sache. Ein kleiner Haken ist doch dabei: Man muss mindestens
seit drei Jahren veröffentlicht haben.
Habe es geschaft war heute beim Einwohnermeldeamt!
In 3-4 Wochen bekomme ich meinen Ausweiß mit dem Künstlernamen Torquemaster drinn!!!

An alle es ist sehr einfach das zubekommen,man geht hin und beantragt einen neuen Ausweiß mit ner eintrag des Künstlernamen,man braucht zb eine bescheinigung der agentur,(in meinem Fall djnetz),worin bestätigt wird das man mit seinem pseudonym einen bekanntheits grad hat,am besten noch seine Hompage mit angeben,und event. irgendwelche Zeitungsausschnitte.Oder Flyer usw.Irgendwie alles was den namen Bestätigt!!!Was auch noch Hilft ist eine Eintragungs Bestätigung,aus der Künstler Rolle Duisburg!!!

In ca 3-4 Wochen,habe ich dann meinen Namen im Ausweiß!
Der preis beträgt insgesammt 13 Euro plus Fotos.
bzw. 8 Euro für den neuen Ausweiß,und 5 euro für den vorrübergehenden Ausweiß.Ist nur Nötig bei den jenigen die ein abgelaufenen Ausweiß haben.

am einfachsten ist es natürlich mit der Eintragung in die Künstlerrolle (Einwohnermeldeamt) aber da muss Du erstmal rein kommen.

Wenn ich richtig informiert bin stehst Du doch da drin wenn Du als Freiberufler in künstlerischen Berufen tätig bist oder?

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